Mit der Einrichtung des Königlichen Gerichtsamtes Bautzen am 30. Dezember 1822 wurde die Gerichtsbarkeit über die Untertanen des Burglehn zu Bautzen, über die landvogteilichen und die landeshauptmannschaftlichen Untertanen in Seidau sowie die landvogteilichen Untertanen in mehreren oberlausitzer Dörfern einer kombinierten königlichen Gerichtsbehörde unterstellt. Die Gerichtsbücher überliefern lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Seidau.
Bei Auflösung der Oberamtsregierung 1835 wurde deren Funktion als Gerichtsbehörde erster Instanz an das neu gebildete Kreisamt Bautzen übertragen.
Es sind sieben Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1817 bis 1834 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50564 Königlich Sächsisches Gerichtsamt Bautzen