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Gerichtssuche - Frankenberg mit Sachsenburg, Amt

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Frankenberg mit Sachsenburg, Amt

Der Ursprung der Ämter Frankenberg und Sachsenburg liegt in der Herrschaft der Familie von Schönberg, die diese Gebiete je nach der Aufteilung des Familienbesitzes getrennt oder vereinigt verwaltete. 1609 kaufte der Kurfürst die Rittergüter und ließ Sachsenburg zunächst durch einen eigenen Amtsverwalter, Frankenberg aber durch einen Beamten des Kammerguts Lichtenwalde verwalten. 1633 wurden die Ämter vereinigt, eine Vielzahl von Sonderregelungen blieb jedoch bestehen, und der Amtssitz wechselte häufig.
Das Amt besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Altenhain (bei Frankenberg), Altmittweida, Aue (bei Frankenberg), Dittersbach (bei Frankenberg), Frankenberg (bei Hainichen), Gunnersdorf, Hausdorf (bei Frankenberg), Kockisch, Lauenhain (bei Mittweida), Mühlbach (bei Frankenberg), Neubau (bei Frankenberg), Neudörfchen (bei Hainichen), Rößgen, Sachsenburg und Seifersbach.

Die Gerichtsbarkeit des Amtes ging 1856 an das Gerichtsamt Frankenberg.

Es sind 98 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1579 bis 1847 überliefert.

Korrespondierender Bestand:
30010 Amt Frankenberg mit Sachsenburg