In Auswirkung der Reformation in Sachsen wurde 1550 in Grimma im ehemaligen Augustinerkloster eine Fürstenschule gegründet. Für die wirtschaftliche Unterhaltung erhielt die Schule von landesherrlicher Seite aus den säkularisierten Grundbesitz der Klöster Nimbschen und Buch. Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Schulamts: Eichardt, Förstgen (bei Grimma), Grimma, Großbardau, Großbothen, Höfgen (bei Grimma), Kaditzsch, Kleinbothen, Klosterbuch, Leisnig, Nimbschen, Schaddel, Scheergrund und Schkortitz.
1835 wurde das Schuljustizamt mit dem Justizamt des Erbamts Grimma verbunden. Die Gerichtsbarkeit über Klosterbuch, Scheergrund und Eichart ging an das Amt Grimma.
Es sind 42 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1544 bis 1835 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
20020 Schulamt Grimma