Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Großpriesligk und Teile von Groitzsch (bei Pegau) und Obertitz.
Die Rittergüter Großprießligk, Pflege Löbnitz, Eythra und Mausitz wurden immer wieder in Personalunion geführt. Deshalb sind Vermischungen der Gerichtsbarkeit möglich.
Am 8. Februar 1849 trat der damalige Besitzer die dem Rittergut zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat ab. Diese Jurisdiktion wurde dem Justizamt Pegau übertragen.
Es sind 14 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1705 bis 1846 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
20405 Rittergut Großprießligk