Als die ersten Besitzer Hartensteins treten im 12. Jahrhundert die Meinheringer auf. Finanzielle Schwierigkeiten zwangen sie, die Grafschaft am 2. Juli 1406 an die Schönburger zu verpfänden, die sie später ganz übernahmen. In ihrer neuen Besitzung übten die Schönburger fortan umfassende landesherrliche Rechte aus.
Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Alberoda, Beutha, Grüna (bei Lößnitz), Härtensdorf, Hartenstein, Langenbach (bei Wildenfels), Lenkersdorf, Lerchenberg, Leukersdorf, Lößnitz (bei Aue), Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Niclas, Neudörfel (bei Wildenfels), Niederaffalter, Niederlößnitz (bei Aue), Niederpfannenstiel, Oberaffalter, Oberhaßlau, Oberpfannenstiel, Oelsnitz (bei Stollberg), Ortmannsdorf, Pfannenstiel, Raum (bei Hartenstein), Rödlitz, Schönau (bei Wildenfels), Thierfeld, Vielau, Wildbach und Zschocken (bei Wildenfels).
Als Nachfolgebehörde des Justizamtes Hartenstein nahm das territorial neu abgegrenzte Schönburgische Gerichtsamt Hartenstein am 1. Juni 1865 seine Arbeit auf.
Es sind 121 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1521 bis 1854 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
30584 Grafschaft Hartenstein / Herrschaft Stein