Die Herrschaft Lichtenstein gehört zu den Gründungen der Herren von Schönburg in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Als Besitzer werden sie 1261 erstmals urkundlich erwähnt. Ende des 15. Jahrhunderts hatte sich in den schönburgischen Herrschaften eine Ämterverfassung ausgebildet. Seit Anfang des 16. Jahrhunderts ist eine gut geordnete Ämterorganisation nachweisbar.
Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Bernsdorf (bei Lichtenstein), Buscha (bei Altenburg), Callnberg, Ernstthal, Falken, Gersdorf (bei Lichtenstein), Hermsdorf (bei Glauchau), Hermsdorf (bei Hohenstein-Ernstthal), Hohenstein, Hohndorf (bei Lichtenstein), Jüdenhain (bei Zwickau), Kuhschnappel, Lichtenstein (bei Glauchau), Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Niclas, Neuschönburg (bei Wildenfels), Oberlungwitz, Ortmannsdorf, Reichenbach (bei Hohenstein), Rödlitz, Rümpf, Rüsdorf, St. Egidien, Stangendorf und Streitwald (bei Lößnitz).
Als Nachfolgebehörde des Justizamtes Hartenstein nahm das Schönburgisches Gerichtsamt Lichtenstein am 1. Juni 1865 seine Arbeit auf.
Es sind 160 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1515 bis 1852 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
30590 Herrschaft Lichtenstein