Seit der Säkularisation des Bistums Meißen wurde der Besitz des Domkapitels Meißen vom Prokuraturamt verwaltet. Es besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Lommatzsch, Meißen, Radebeul und mehr als 100 zugehörigen Orten.
Mit der Verordnung vom 28. Mai 1836 wurde das Prokuratur- und Schuljustizamt Meißen aufgehoben, die dazugehörigen Orte wurden v. a. an die Ämter Großenhain, Meißen und Mügeln überwiesen.
Es sind 204 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1505 bis 1836 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
10058 Prokuraturamt Meißen