Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Schwepnitz.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 7. Dezember 1855 an das Königliche Gericht Königsbrück.
Es sind drei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1633 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50344 Gutsherrschaft Schwepnitz