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Gerichtssuche - Wildenfels, Amt

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Wildenfels, Amt

Die Herrschaft Wildenfels entstand im Verlauf des Landesausbaus am Ende des 11. und zu Beginn des 12. Jahrhunderts. 1119 wurden die Herren von Wildenfels erstmals urkundlich erwähnt. Sie erreichten relativ frühzeitig die Reichsstandschaft, vermochten sie aber nicht dauerhaft zu sichern. Nach einem jahrhundertelangen Prozess vor dem Reichskammergericht mussten sie schließlich 1706 die Landeshoheit der albertininischen Kurfürsten von Sachsen anerkennen. Die danach als Standesherrschaft Wildenfels bezeichnete Herrschaft, seit 1602 im Besitz der Grafen zu Solms, wurde dem Amt Zwickau zugeordnet.
Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Clodra (bei Berga in Thüringen), Culmitzsch (bei Berga in Thüringen), Cunersdorf (bei Kirchberg), Friedrichsgrün (bei Zwickau), Friedrichsthal (bei Wildenfels), Härtensdorf, Heinrichsort, Hermannsdorf (bei Zwickau), Hohndorf (bei Lichtenstein), Langenbach (bei Wildenfels), Lößnitz (bei Aue), Markersdorf (bei Berga in Thüringen), Neudörfel (südwestl. von Wildenfels), Neuschönburg (bei Wildenfels), Neuwittendorf, Niederhaßlau, Oberschlema, Ortmannsdorf, Reinsdorf (bei Zwickau), Rüßdorf (bei Teichwolframsdorf in Thüringen), Schönau (bei Wildenfels), Sorge (bei Härtensdorf), Trünzig, Vielau, Waltersdorf (bei Teichwolframsdorf in Thüringen), Weißbach (bei Kirchberg), Wildenfels, Wittendorf und Zschocken.

Die Gerichtsbarkeit des Justizamtes Zwickau ging 1856 in die Zuständigkeit des Gerichtsamtes Wildenfels über.

Es sind 136 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1528 bis 1850 überliefert.

Korrespondierender Bestand:
30861 Standesherrschaft Wildenfels