1584 kaufte Kurfürst Christian I. das Rittergut Zabeltitz von Nickel Pflugk. Das Schloss selbst wurde als Jagdsitz genutzt. Das Rittergut mit seinen zugehörigen Dörfern wurde hingegen in das Amt Zabeltitz umgewandelt. Das Amt bestand wohl bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts, während das Schloss bereits 1728 von August dem Starken Graf Wackerbarth überlassen worden war. Solange das Rittergut im Besitz des Kurfürsten war, wurde es als Amt Zabeltitz bezeichnet.[01]
Die Dörfer Gröditz, Reppis und Schweinfurt wurden nach 1815 der Gerichtsbarkeit des Ritterguts Frauenhain unterstellt und etwa ab 1840 gemeinsam mit Frauenhain und allen seinen Güter vom Rittergut Zabeltitz verwaltet.
Das Rittergut besaß daher zumindest zeitweise die Gerichtsbarkeit über Güter in Colmnitz (bei Großenhain), Glaubitz, Gohrisch, Görzig (bei Großenhain), Gröden (Brandenburg), Gröditz (bei Riesa), Hosche (bei Riesa), Kosilenzien (Brandenburg), Kröbeln (Brandenburg), Lautendorf (bei Großenhain), Marksiedlitz, Nieska, Peritz, Pulsen, Raden, Reppis, Schweinfurth, Streumen, Stroga, Treugeböhla, Wainsdorf (Brandenburg), Wülknitz und Zabeltitz.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 5. April 1856 an das Justizamt Hain (Großenhain).
Es sind 23 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1662 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
10667 Grundherrschaft Zabeltitz
[01] Zabeltitz wird als Pfarrdorf, Rittergut und adliges Amt bzw. böhmisches Lehen bezeichnet. [Quelle: Anton Friderich Büsching, Neue Erdbeschreibung, neunter Teil, Der obersächsische Kreis, Schaffhausen 1771, S. 1797]