Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Frohburg, Röthigen (bei Frohburg), Greifenhain und zumindest zeitweise über Güter in Benndorf (bei Frohburg). Bereits 1739 fiel ein Haus in Kleineschefeld und ab 1759 ein Haus auf dem Streitwald unter die Jurisdiktion von Frohburg. Weitere Grundstücke des Rittergutes Kleineschefeld wurden bis 1790 erworben. Danach ging das Rittergut zwischen 1790 und 1815 vollständig an das Rittergut Frohburg. Damit erwarb Frohburg auch Güter in Roda, z. B. das dortige Pfarrgut, sowie den Streitwald.
Im Jahr 1856 wurde die Gerichtsbarkeit auf Anordnung des Justizministeriums an den Staat abgegeben, die Rechtsprechung für beide Rittergüter ging am 27. Juni 1856 an das Königliche Gericht Frohburg.
Es sind 49 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1549 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
20383 Rittergut Frohburg