Nach dem Ableben des Besitzers Johann Jobst von Carlowitz 1715 wurde Niederstaucha als eigenes Rittergut abgeteilt und an dessen Bruder verkauft. Die Witwe behielt im Namen ihrer Kinder Oberstaucha mit Gleina und Pöhsig. Die Teilung war jedoch nicht von Dauer.
Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Gleina (bei Lommatzsch), Niederstaucha, Oberstaucha, Panitz[01] und Pöhsig (bei Lommatzsch).
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts über die Güter in Panitz am 26. Mai 1856 an das Königliche Gericht Riesa. Am selben Tag ging die Gerichtsbarkeit über die anderen Güter und Dörfer an das Königliche Gericht Lommatzsch.
Es sind elf Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1623 bis 1846 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
10576 Grundherrschaft Staucha
[01] Mühle [GB AG Lommatzsch Nr. 129, fol. 135 f., 164 f.].